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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Schwangerschaft - Leistung der Tagegeldversicherung
Tritt die Arbeitsunfähigkeit auf Grund von Schwangerschaft, Fehlgeburt, Schwangerschaftsabbruch, Entbindung oder gesetzlichen Mutterschutz ein, entfällt die Leistungspflicht. Durch Abmilderung der Leistungseinschränkungen erbringen viele Versicherungsunternehmen auch bei Arbeitsunfähigkeit nur wegen Schwangerschaft die Leistungen. Als Pauschale zahlen einige Versicherungsgesellschaften zudem oder alternativ zum Tagegeld wegen einer Entbindung ein Vielfaches des Tagegeldsatzes.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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