Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Selbständige - Höhe der Tagegeldversicherung

Gemeinsam mit den sonstigen Kranken- und Krankentagegeldern darf das versicherte Tagegeld, auf das Kalenderjahr gerechnet, nicht höher das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit liegen.

Der durchschnittliche Verdienst der letzten zwölf Monate, vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, ist dabei ausschlaggebend. Der Tarif bzw. die Tarifbedingungen enthalten i. d. Regel eine näher erläuterte Berechnung des versicherbaren Tagegeldes. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern stellt sich die genaue Einkommensermittlung bei Freiberuflern oder Selbstständigen komplizierter dar, besonders, wenn bei einer Neugründung keine Werte aus der Vergangenheit vorliegen. Zur versicherbaren Tagegeldermittlung dürfen dem Nettoeinkommen auch zum Teil Beiträge zur Kranken- und/oder Rentenversicherung beigerechnet werden. Aus Addition des Nettoeinkommens, des Beitrags zur Kranken- und/oder Rentenversicherung ergibt sich der Monatsbedarf, von dem 1/30stel den versicherbaren Tagegeldsatz ausmacht.
Für das Krankentagegeld sind keine Steuern zu entrichten, da es das Nettoeinkommen absichern soll.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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