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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Selbstbeteiligung
Tarife mit Selbstbeteiligung liegen im Beitrag niedriger, als vergleichbare Tarife ohne Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt ist für ein Kalenderjahr und pro versicherte Person gültig, von den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften werden folgende Formen angeboten:
Nur auf den ambulanten Bereich festgesetzte Beiträge
Ein prozentual festgelegter Selbstbehalt
Ein sich über alle Tarife erstreckender Selbstbehalt
Liegt der Vertragsbeginn im Verlauf eines Jahres, können tarifliche Ermäßigungen des Selbstbehalts zum tragen kommen. Für den Arbeitnehmer ist die Selbstbeteiligung nicht uninteressant, da sie auch der Arbeitgeber übernehmen kann.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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