Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Summenbegrenzung in Zahntarifen der PKV

In den ersten Versicherungs- bzw. Kalenderjahren können die Leistungen pro versicherte Person für die zahnärztlichen Leistungen auf bestimmte Höchstbeiträge begrenzt sein. Wenn sich diese Begrenzung auf die erstattungsfähigen Anwendungen bezieht, findet bei der Berechnung der Versicherungsleistung, auch wenn der eigentliche Rechnungsbeitrag höher ausfällt, max. die genannte Summe Berücksichtigung. Die höchste tarifliche Erstattung kann hingegen auch begrenzt sein. Bei Aufwendungen, die durch Nachweis auf einen eingetretenen Unfall nach Versicherungsbeginn zurückgeführt werden können, entfallen i. d. Regel diese Summenbegrenzungen. Eine Aufhebung bzw. Reduzierung der Begrenzung wird zwar bei einigen Tarifen vorgesehen, allerdings nur bei Vorlage eines zahnärztlichen Attests.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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