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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Tagegeld - Dynamische Anpassung Tagegeldhöhe
Die Verdienstausfallversicherung bzw. die Höhe des Tagegeldsatzes, soll auf den Kalendertag gerechnet, dem Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt werden. Das Tagegeld wird dem steigenden Einkommen, je Versicherungsgesellschaft, unterschiedlich angepasst. Die dementsprechend individuellen Erhöhungen richten sich nach der Entwicklung des Einkommens, z.B. nach einer Gehaltserhöhung oder einer automatischen Anpassung. Beide Fälle können auch ohne Wartezeiten und eine erneute Risikoprüfung angeboten werden.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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