Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Tagegeldversicherung - Auslandsgeltung

Grundsätzlich erstreckt sich der Versicherungsschutz in der Krankentagegeldversicherung auf Deutschland aus, d. h. er hat Deutschlandgeltung. Wird der Versicherte im europäischen Ausland arbeitsunfähig, zahlt die Versicherungsgesellschaft das versicherte Krankentagegeld nur bei stationären Krankenhausaufenthalten in einem öffentlichen Krankenhaus, die auf Grund akuter Erkrankungen oder Unfällen medizinisch notwendig sind.

Ohne vorhergehende besondere Vereinbarungen entfällt der Versicherungsschutz außerhalb Europas. Teilweise sehen die Tarifbedingungen eine räumliche Erweiterung in außereuropäischen Ländern bzw. eine umfangreichere ambulante Behandlung innerhalb Europas vor.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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