Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Teilkosten-Versicherung/Krankenzusatzversicherung

Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der GKV können eine sog. Krankheitskostenteilversicherung abschließen, die für ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnbehandlungen, Kurkosten, Zahnersatz oder Krankenhaustagegeld leisten. Besonders im Bereich der Zähne können einige Tarife nur mit weiteren Tarifen kombiniert abgeschlossen werden. Der Krankenzusatzversicherung liegt u.a. auch ein günstiger Gesundheitsverlauf zu Grunde der mit entsprechenden, wahrheitsgemäß zu beantwortenden Gesundheitsfragen dokumentiert wird. Entgegen dem regulären Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Versicherung, dient die Ausstellung einer Rechnung als Leistungsgrundlage, daher sind Zusatztarife für die ambulante Versorgung nur für freiwillig gesetzlich versicherte Mitglieder ratsam. Die nach der Erstattung der gesetzlichen Versicherung übrig bleibenden Restkosten, können von der ambulanten Zusatzversicherung übernommen werden. Nur wenn es sich um eine freiwillig versicherte Person handelt, werden diese, mit Mehraufwand verbundenen Verfahren angewendet. Zudem sehen sog. Ergänzungstarife Leistungen für ambulante Teilbereiche wie z.B. Brillen vor. Grundsätzlich sehen diese Tarife nur den Leistungsausgleich bei Zuzahlungen von nicht gesetzlich Versicherten vor, daher muss für die Möglichkeit der Erstattung nicht vom Sachleistungsprinzip abgewichen werden.

Die Krankenhauszusatzversicherung dient der komfortablen Unterbringung und privatärztlichen Behandlung in einem Krankenhaus. Unterscheidungen der Tarife gibt es, wenn Zuzahlungen gesetzlich Versicherter über die Wahlleistungen, z.B. Unterbringung, hinaus und restliche Kosten im Krankenhaus übernommen werden.

Sucht ein gesetzlich versichertes Mitglied ein anderes Krankenhaus auf, als das vom Arzt ausgesuchte, kann dies bedeutend sein, denn liegt der Pflegesatz in dem vom Patienten ausgesuchten Krankenhaus höher, als in dem ärztlich ausgesuchten Krankenhaus, kann der Patient mit den anteiligen Pflegesatzkosten durch die GKV belastet werden.

Im Bereich der zahnärztlichen Versorgung bietet die Zusatzversicherung zwei unterschiedliche Möglichkeiten an:
  • echte Zahnzusatztarife
  • Ergänzungstarife


  • Echte Zahnzusatzversicherungen sind meist nur bei der gleichen Versicherungsgesellschaft mit einem stationären Tarif versicherbar. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse bieten diese Zusatztarife eine i. d. Regel anteilige Kostenerstattung zwischen 20 und 50% der Rechnungssumme. Da für die Rechnungserstattung die Gebührenordnung für Zahnärzte und die medizinische Notwendigkeit ausschlaggebend sind, ist die gewünschte Qualität der zahnärztlichen Vorsorge unrelevant. Mit dem entsprechenden Prozentsatz sind grundsätzlich auch Leistungen, deren Qualität höher liegt, als die Leistungen der GKV, erstattungsfähig.

    Die Ergänzungstarife bieten meist einen geringeren Schutz als die Zahnzusatzversicherung. Je nach Tarif beträgt die Absicherung, nach Vorleistung der gesetzlichen Versicherung, bis zu 50%, allerdings ist in den meisten Fällen die Qualität des Zahnersatzes an die Qualität der Kassenzahnärztlichen Versorgung gebunden. Alle darüber liegenden Leistungen werden vom Ergänzungstarif nicht erstattet. Die Kombination beider Tarife ist nicht möglich.

    Der vereinbarte Tagessatz wird für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes von der Krankenhaustagegeldversicherung gezahlt. Diese Versicherung fängt alle zusätzlichen Kosten während eines Krankenhausaufenthaltes, die nicht durch die GKV abgedeckt werden, auf. Als Zusatzversicherung zur GKV ist neben der Krankenhaustagegeldversicherung auch eine Krankentagegeldversicherung in Erwägung zu ziehen.

    Besonders, wenn das Einkommen eines freiwillig versicherten Mitglieds die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, entstehen in der Absicherung des Einkommens auf Grund eines Krankheitsfalls Lücken, denn die GKV berechnet das Krankentagegeld max. aus dem Höchstsatz der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das Krankentagegeld beträgt 70% des Bruttoeinkommens und nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens und wird zudem um die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung gekürzt. Eine nicht ausreichende Versorgung kann durch eine Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung ausgeglichen werden.

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