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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Teilstationäre Behandlung
Die Durchführung einer teilstationären Behandlung bezieht sich auf wenige Stunden nachts oder tagsüber, d. h. die vollständigen Pflegeleistungen werden vom Patienten nicht in Anspruch genommen. Wie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt werden die tariflichen Leistungen aus den Krankenhauskosten erbracht. Bei psychischen Erkrankungen beispielsweise, werden die teilstationären Behandlungen in einer sog. Nacht- bzw. Tagesklinik durchgeführt.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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