Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Unfall

Durch Unfallfolgen entstehende medizinisch notwendige Heilbehandlungen eines Versicherten, gelten entsprechend den Bedingungen, auch als Versicherungsfall. Als Unfallfolgen gelten u. a. auch Wundinfektionen, Zerrungen oder Verrenkungen, die laut Definition eines Unfalls durch "unfreiwillige, von außen den Körper beeinflussende Gesundheitsschädigungen" entstehen.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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