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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Unterkunft - Ein- oder Zweibettzimmer
Für die Kostenerstattung in einem Ein- oder Zweibettzimmer bieten einige Versicherungsunternehmen keine getrennten Tarife an, alternativ dazu versichert ist die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer.
Verzichtet der Versicherte in diesem Fall auf die Unterbringung in einem Einbettzimmer, sind meist allerdings keine Ersatzkrankenhaustagegelder vorgesehen, evtl. werden sie nur beim Verzicht der Kostenerstattung einer privatärztlichen Behandlung gewährt.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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