Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Versicherbares Tagegeld PKV

Das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus einer beruflichen Tätigkeit, darf vom versicherten Tagegeld, gemeinsam mit sonstigen Kranken- und Krankentagegeldern, nicht überschritten werden. Der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bzw. Antragstellung, ist dafür ausschlaggebend. Der Tarif oder die Tarifbedingungen enthalten eine nähere Erläuterung der Berechnung des versicherbaren Tagegeldes. Das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich der Sozialabgaben, Kirchen- und Einkommenssteuer. Die Ermittlung des Einkommens stellt sich bei Freiberuflern und Selbstständigen nicht so einfach dar, besonders wenn bei einer Neugründung keine Vergangenheitswerte vorliegen. Zur genauen Ermittlung des versicherbaren Tagegeldes dürfen zum Teil auch Beiträge zur Renten- und/oder Krankenversicherung dem Nettoeinkommen zugerechnet werden. Nettoeinkommen und die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung ergeben gemeinsam den berechneten Monatsbedarf, von dem 1/30stel den versicherbaren Tagesgeldsatz ausmacht.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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