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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Versicherungsagenten
Als wichtigste Paragraphen des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gelten § 1-22, § 31-40, § 49-68a und § 74-80. Dem VVG ist seit Einführung der dritten Schadensversicherungsrichtlinie in das deutsche Recht der Abschnitt §§ 178a-o über Krankenversicherungen beigefügt.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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