|
| |
| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Versicherungspflichtgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung)
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, wird für die Kranken- und Pflegeversicherung jährlich neu feswtgelegt. Sie legt die Einkommensgrenze fest, ab welchem Jahres-Brutto-Einkommen ein Gehaltsempfänger für die gesetzliche Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied gewertet wird, bzw. der Versicherte von der Gesetzlichen in eine Private Krankenversicherung wechseln kann.
Versicherungspflichtgrenze:
2004: 46.350 Euro brutto / Jahr (3.862,50)
2005: 46.800 Euro brutto / Jahr (3.900,00)
2006: 47.250 Euro brutto / Jahr (3.937,50)
2007: 47.700 Euro brutto / Jahr (3.975,00)
2008: 48.150 Euro brutto / Jahr (4.012,50)
2009: 48.600 Euro brutto / Jahr (4.050,00)
2010: 49.950 Euro brutto / Jahr (4.162,50)
Erfüllt der Versicherte die Voraussetzungen bzgl. Der Pflichtversicherungsgrenze, kann er von der Gesetzlichen Krankenversicherung in eine PKV wechseln. Bei Selbstständigen hat die Beitragsbemessungsgrenze keine Bedeutung. Sie können sich grundsätzlich freiwillig oder privat versichern - unabhängig von ihrem Einkommen. Hier sind jedoch die entsprechenden Kündigungsfristen zu beachten. Wann eine Kündigung erfolgen kann, ist bei den jeweiligen Versicherern zu erfragen.
Die Einkommenshöchstgrenze, die für die Berechnung der maximalen Beitragshöhe herangezogen wird, wird als Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet (s. Beitragsbemessungsgrenze).
Zurück zur Übersicht V
Krankenversicherungsvergleich
Private Krankenversicherung
Krankenversicherungsanalyse
Gesetzliche Krankenversicherung
Krankenkassenvergleich
Krankenzusatzversicherung
Private Pflegeversicherung

|
| |
|
Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:
|
|