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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Versicherungsvertragsgesetz
Das Versicherungsvertragsgesetz bildet die vertragliche Grundlage aller Versicherungsparteien, ausgenommen die Rückversicherung. Von den im Versicherungsvertragsgesetz enthaltenen Regelungen darf nicht zu Ungunsten der versicherten Person abgewichen werden. Dort umfasst werden die Bereiche der Anzeigepflicht, Prämie, Deckungszusage, Zahlungsverzug und Gefahrenerhöhung.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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