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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Vollversicherung PKV
Die Mitgliedschaft in einer GKV kann durch eine Krankheitskostenvollversicherung ersetzt werden. In einer Vollversicherung umfasst werden Leistungen für ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgungen.
Der Versicherungsschutz für eine privat versicherte Person wird durch eine Krankentagegeldversicherung (Verdienstausfallversicherung), eine Krankenhaustagegeldversicherung für zusätzlich entstehende Kosten und eine private Pflegeversicherung abgerundet. Der Versicherte kann im Rahmen der Vollversicherung zwischen unterschiedlichen Tarifen und Tarifstufen frei entscheiden und seinen Versicherungsschutz individuell bestimmen.
Absolute oder prozentuale Selbstbeteiligungen können im ambulanten Bereich kombiniert werden. Regelleistungen im Krankenhaus können, analog der GKV und Wahlleistungen der Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die privatärztliche Behandlung, ebenfalls vereinbart werden. Wahlmöglichkeiten zwischen Tarifen mit hohem Leistungsumfang und günstigeren Tarifen mit geringeren Leistungen, sind zudem bei den Tarifen für Zahnersatz und -behandlung gegeben.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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