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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Vorauszahlungen PKV-Versicherter
Im Gegensatz zu früher, können Arzt- und Zahnarztrechnungen einer privat versicherten Person unbezahlt eingereicht werden, sie müssen also nicht mehr im Voraus beglichen werden. Die tariflichen Leistungen werden von der Versicherungsgesellschaft erstattet und anschließend bezahlt der Versicherte den Arzt. Ist eine besondere Vorauszahlung schon vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn notwendig, gibt das Versicherungsunternehmen eine Erklärung über die Kostenübernahme und/oder einen Krankenhausausweis ab.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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