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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Vorsorgeuntersuchungen - Leistungsumfang PKV
Im Rahmen der Musterbedingungen beinhaltet der Versicherungsschutz ambulante Untersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen, die der Früherkennung von Krankheiten dienen. Zu diesen Untersuchungen zählt die Krebsvorsorgeuntersuchung bei Frauen ab dem 20. und bei Männern ab dem 45. Lebensjahr, die Herz-/Kreislaufuntersuchung im Abstand von zwei Jahren ab dem 35. Lebensjahr, die Nieren- und Diabetesuntersuchung und die Vorsorgeuntersuchung für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Von einigen Tarifen erstattet werden auch über den Rahmen der gesetzlich eingeführten Programme hinausgehende Vorsorgeuntersuchungen, die zur Früherkennung von Krankheiten durchgeführt werden. So genannten gewerblich betriebenen Diagnostikzentren werden i. d. Regel nicht erstattet, da sie den Rahmen der ambulanten Vorsorgeuntersuchung überschreitet und eine stationäre bzw. teilstationäre Aufnahme erfordern. Im Falle einer im Rahmen liegenden, medizinisch notwendigen Heilbehandlung, werden Rechnungen dieser Zentren erstattet.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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