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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Zahlungsweise
Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu zahlen. Monatlicher, vierteljährlicher und halbjährlicher Teilzahlung folgt die Berechnung von Zuschlägen, deren Höhe von Versicherung zu Versicherung variiert, aber i. d. Regel 3-5% beträgt. Die monatliche Zahlung der Beiträge ist nur per Lastschrifteinzugsverfahren möglich und wird nicht von allen Versicherungsunternehmen angeboten.
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Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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