|
| |
| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Zahnersatz - Leistungsumfang (Krankenzusatzversicherung)
Gebühren für zahnärztliche, prothetische und implantologische Leistungen sowie Brücken, Kronen, Reparaturen von Zahnersatz, Material- und Laborkosten und die Gebissfunktionsüberprüfung gelten als Kosten für Zahnersatz.
Die kassenzahnärztliche Versorgung bildet bei den Zahnersatzleistungen der Ergänzungstarife häufig die Leistungsgrundlage. In der Regel sind Leistungen, die über den Standard hinausgehen, nicht versichert. Lediglich die Leistungskürzung der gesetzlichen Krankenversicherung wird von dem Ergänzungstarif aufgefangen. Leistungen der Zahnbehandlung, wie beispielsweise Füllungen aus Edelmetall (Inlays), die normalerweise nicht versichert sind, können durch Abschluss eines Zahnzusatztarifs versichert werden.
Zurück zur Übersicht Z

|
| |
|
Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:
|
|