Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Zahntarife - Leistung PKV-Vollversicherung

In der Regel sehen die Tarife für zahnärztliche Behandlungen Leistungen für den Bereich der Zahnbehandlung, Zahnersatz und der Kieferorthopädie vor. Unter die Kosten einer Zahnbehandlung fallen die Gebühren für allgemeine, konservierende, prophylaktische, chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen sowie zahnärztliche Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Zahnhalteapparats (Paradontium) und der dazugehörigen Labor- und Materialkosten. Die Erstattung der Zahnbehandlung erfolgt meist mit einem höheren Satz, als die Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Gebühren für zahnärztliche, prothetische und implantologische Leistungen, Brücken, Kronen, Reparaturen von Zahnersatz, Material- und Laborkosten sowie die Gebissfunktionsüberprüfung fallen unter die Zahnersatzkosten. Zu den Gebühren zahnärztlicher Leistungen, die der Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen dienen, zählen die Kosten für Kieferorthopädie sowie die entsprechenden Labor- und Materialkosten.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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