Private Krankenversicherung

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Lexikon der Privaten Krankenversicherung

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Zahnzusatzversicherung - Leistungsumfang

In der Regel sind in den Zusatztarifen für zahnärztliche Behandlungen gesetzlich Versicherter, die Leistungen für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie enthalten, es ist aber auch möglich, dass nur einzelne Teilbereiche unter die Erstattungsfähigkeit fallen. Die Kosten einer Zahnbehandlung umfassen die Gebühren für allgemeine, konservierende, prophylaktische, chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen und zahnärztliche Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Zahnhalteapparats (Paradontium) sowie entsprechende Labor- und Materialkosten. Die Gebühren für zahnärztliche, prothetische und implantologische Leistungen, Brücken, Kronen, Reparaturen von Zahnersatz, Material- und Laborkosten sowie die Überprüfung der Gebissfunktion zählen zu den Zahnersatzkosten. Unter die Gebühren zahnärztlicher Leistungen, durch die Zahn- und Kieferfehlstellungen beseitigt werden, fallen die Kosten für Kieferorthopädie inkl. der Material- und Laborkosten. Erstattet wird meist ein, mit einem vereinbarten Prozentsatz, bestimmter Rechnungsteil unter Berücksichtigung der gesetzlichen Leistungen.

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Wissenswertes

Welcher Vergleich für wen?

PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden

Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.

Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.

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