|
| |
| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Zahnzusatzversicherung - Weiterführung ohne GKV
Der Zahnzusatztarif endet bei vielen Versicherungsunternehmen automatisch bei Ablauf des gesetzlichen Versicherungsschutzes. Wenn beispielsweise beim gleichen oder einem anderen Versicherungsunternehmen der PKV eine Vollversicherung abgeschlossen wird, kann der Zahnzusatztarif bei einigen Versicherungsgesellschaften auch fortgeführt werden.
Zurück zur Übersicht Z

|
| |
|
Welcher Vergleich für wen?
PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
Pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse.
Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
Fordern Sie noch heute Ihren persönlichen Krankenversicherungs-Vergleich aus über 200 Gesellschaften an:
|
|