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| Lexikon der Privaten Krankenversicherung |

Zusatz-Versicherungen GKV-Versicherte
Freiwillig und pflichtversicherte Personen einer GKV können eine Zusatzversicherung abschließen, die u. a. Leistungen für ambulante oder stationäre Behandlung, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Krankenhaustagegeld oder Kurkosten beinhaltet. Besonders im Zahnbereich können einige Tarife nur in Kombination mit einem weiteren Tarif abgeschlossen werden. Zusatztarife für die ambulante Versorgung ist nur für freiwillig gesetzlich Versicherte ratsam, denn im Gegensatz zu dem regulären Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Versicherung, ist die Rechnungsstellung an den Versicherten die Leistungsgrundlage. Bleiben nach der Erstattung der GKV Restkosten übrig, können diese durch eine ambulante Zusatzversicherung beglichen werden, auf Grund des aufwändigeren Verfahrens gilt dies jedoch nur für freiwillig versicherte Mitglieder.
Die an die Gesundheitsreform angelehnten Ergänzungstarife sehen ebenfalls Leistungen für ambulante Teilbereiche wie beispielsweise Brillen vor. Eine Abweichung vom Sachleistungsprinzip für eine Erstattungsmöglichkeit ist nicht notwendig, da die Tarife i. d. Regel nur Zuzahlungen der Versicherten bzw. nicht versicherte Leistungen in der GKV ausgleichen. Somit kann jedes gesetzlich versicherte Mitglied einen Ergänzungstarif abschließen. Die Krankenzusatzversicherung dient der komfortableren Unterbringung und der privatärztlichen Behandlung in einem Krankenhaus. Unterscheidungen der Tarife ergeben sich dadurch, dass Zuzahlungen gesetzlich Versicherter und Restkosten im Krankenhaus, die die reinen Wahlleistungen überschreiten, teilweise übernommen werden. Sucht ein gesetzlich versichertes Mitglied ein anderes, als das vom Arzt gewählte Krankenhaus auf, kann der Versicherte durch die GKV mit anteiligen Pflegekosten belastet werden, falls der Pflegesatz in diesem Krankenhaus höher liegt. Im Bereich der zahnärztlichen Versorgung bietet die Zusatzversicherung den echten Zahnzusatztarif und den Ergänzungstarif an. Echte Zahnzusatztarife sind meist nur in Kombination mit einem stationären Tarif bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versicherbar.
Nach Vorleistung der GKV bieten diese Zahnzusatztarife eine anteilige Erstattung der Kosten, die i. d. Regel zwischen 20% und 40% des Rechnungsbetrages ausmachen. Ausschlaggebend für die Rechnungserstattung ist die Gebührenordnung für Zahnärzte und die medizinische Notwendigkeit, die Qualität der gewünschten zahnärztlichen Versorgung spielt somit keine Rolle. Erstattungsfähig sind grundsätzlich auch Leistungen mit dem entsprechenden Prozentsatz, die die Leistungen der GKV qualitativ übersteigen. Ergänzungstarife bieten meist einen geringeren Versicherungsschutz, als die Zahnzusatzversicherung. Je nach Tarif beträgt die Absicherung der Ergänzungstarife, nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, bis zu 40%, die Qualität des Zahnersatzes ist allerdings meist an die Qualität der kassenärztlichen Versorgung gebunden. Die Ergänzungstarife erstatten keine Leistungen, die die kassenärztliche Versorgung überschreitet und kann auch nicht mit einer echten Zahnzusatzversicherung kombiniert werden. Der vereinbarte Tagessatz wird durch die Krankenhaustagegeldversicherung für jeden Aufenthaltstag im Krankenhaus gezahlt. Zusätzlich entstehende Kosten während eines Krankenhausaufenthaltes, die nicht durch die GKV abgedeckt sind, können durch diese Versicherung aufgefangen werden. Als Zusatzversicherung zur GKV ist auch Einschluss von Krankentagegeld neben der Krankenhaustagegeldversicherung möglich. Bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, entstehen im Krankheitsfall Einkommenslücken, da das Krankentagegeld in der GKV max. aus dem Höchstsatz der Jahresarbeitsentgeltgrenze berechnet wird. Es beträgt 70% des Bruttoeinkommens, allerdings nicht mehr als 90% des Nettoeinkommens und wird um die Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung gekürzt. Der Ausgleich einer empfindlichen Unterversorgung kann durch eine Krankentagegeldversicherung als Zusatzversicherung ermöglicht werden.
Viele Versicherer bieten auch eine Krankenzusatzversicherung für Kinder mit einem entsprechenden Ergänzungstarif an, der z.B. Zahnersatz und -behandlung, Brille und Heilpraktikerbehandlung abdeckt, so dass wenigstens massive Selbstbeteiligungen aufgefangen werden. Auch eine Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung kann für Kinder Sinn haben, da damit die Kosten für einen begleitenden Elternteil im Krankenhaus reduziert werden.
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PKV-Vollversicherung:
Selbständige, Beamte, Freiberufler sowie Angestellte mit einem Jahres-Brutto über der Pflichtversicherungsgrenze von 49.950,- € (2010). Regelmäßige Sonderzahlung wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können eingerechnet werden
Private Krankenzusatz-versicherung:
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Ausgeschlossen von einem Vergleich sind Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben, Finanz- und Versicherungsmakler.
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